Handelsregister · PR 240
Chronologischer Auszug
Matthias Otto & Partner Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Traunstein
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Matthias Otto & Partner Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung Steuerberatungsgesellschaft b) Rosenheim c) Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater | a) Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen b) Partner: Otto, Matthias, Steuerberater, Kolbermoor, *XX.XX.XXXX Partner: Otto, Matthias, Steuerberater, Kolbermoor, *XX.XX.XXXX | a) Partnerschaft | a) 24.06.2022 Latsch |
| 2 | c) Gegenstand geändert, nun: (1) Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. (2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigketen i.S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. (3) Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. | a) 10.08.2022 Gesell |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.