Handelsregister · PR 240

Chronologischer Auszug

Matthias Otto & Partner Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung Steuerberatungsgesellschaft · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Matthias Otto & Partner Partnerschaft mit beschränkter
Berufshaftung Steuerberatungsgesellschaft

b)
Rosenheim

c)
Gemeinschaftliche Berufsausübung als Steuerberater
a)
Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen
der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen

b)
Partner:
Otto, Matthias, Steuerberater, Kolbermoor, *XX.XX.XXXX
Partner:
Otto, Matthias, Steuerberater, Kolbermoor, *XX.XX.XXXX
a)
Partnerschaft
a)
24.06.2022
Latsch
2c)
Gegenstand geändert, nun:
(1) Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige
Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren
Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG.
(2) Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht
vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigketen i.S. v. § 57
Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
(3) Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten,
soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der
seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung
oder in deren Nahbereich hat.
a)
10.08.2022
Gesell

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.