Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen; Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Matthias Müller Systeme Deutschland GmbH & Co KG, die den Erwerb und das Halten von Beteiligungen sowie alle systemischen Anforderungen dazu unterstützender Dienstleistungen, insbesondere auch die Erbringung gestalterischer, schöpferischer und konstruktiver Leistungen, zum Gegenstand hat.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Matthias Müller
Balve
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2010 mit Änderung vom 03.09.2010.
Durch Gesellschafterbeschluss vom 31.01.2011 wurde der Gesellschaftsvertrag um § 5 a (Wahrnehmung von Gesellschafterrechten) ergänzt.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Freitext
Lfd. Nr. 1 Sp. 2 c) entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen berichtigt.
Unternehmensvertrag
Der mit der Matthias Müller Systeme Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in Balve (HRA 7011) am 01.03.2011 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 11.12.2014 geändert worden. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2014 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf die Neufassung des Vertrages und den zustimmenden Beschluss Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.