Handelsregister · HRB 21333

Chronologischer Auszug

Matrix GmbH · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Matrix GmbH

b)
Ludwigsfelde

c)
Das Betreiben einer Spielhalle mit
Spielautomaten und Gewinnmöglichkeiten.
25.000 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Wujtko, Patrycja, geb. Pyc,
*XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
29.05.2008
a)
25.07.2008
Ingendaay-Hermann
2b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:

Geschäftsanschrift:
Ernst-Schneller-Straße 6, 14974
Ludwigsfelde
a)
12.04.2011
Henschke
3b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Wujtko, Patrycja, geb. Pyc

Geschäftsführer:
2.
Wujtko, Romuald, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
05.05.2023
Jaap
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Potsdam vom
16.11.2023 (AZ: 6.60 IN 144/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
17.11.2023
Tanner-Kulke
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Potsdam vom 28.11.2023 (AZ: 6.60
IN 144/23) aufgehoben.
a)
01.12.2023
Tanner-Kulke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.