Handelsregister · HRB 26070

Registerinformationen

MaTec & Logistic Production GmbH · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
MaTec & Logistic Production GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Großenhain
Geschäftsanschrift
Radeburger Str. 102, 01558 Großenhain

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 26070
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
22.09.2025
Abrufstand
26.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Konstruktion und Fertigung von Logistikzügen, Verkauf und Vermietung von Maschinen und Anlagen, Beratungsdienstleistungen in der Logistik (ohne Rechts- und Steuerberatung), Herstellung von Teil- und Fertigerzeunissen durch spanende Be- und Verarbeitung, Lohnfertigung in der Metallbearbeitung, Mess- und Qualitätskontrolle; Gebäudemanagement und Gebäudereinigung.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Tobias Klunker

Dresden

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Geschäftsführer(in)

Thomas Daniel

Priestewitz OT Strießen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2007.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2019 mit Nachtrag vom 22.11.2019 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma sowie Gegenstand des Unternehmens.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.09.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

Freitext

  • Von Amts wegen eingetragen gemäß § 3 EGGmbHG.

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 16.09.2025, AZ: 532 IN 1560/25, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.