Die Übernahme der Logistik und Lagerhaltung ungefährlicher Güter für andere Unternehmen sowie Kunststoffherstellung und Maschinenbau.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so wird sie durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafter kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung der Gesellschaft erteilt werden. Sie können von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Pietro Maschio
Grezzago/Italien
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 25.000,00 um EUR 350.000,00 auf EUR 375.000,00 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.02.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2044 Amtsgericht Erkelenz getreten. Freigegeben am 21.04.2004.
Gesellschaftsvertrag Blatt 3 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 17 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.