Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für folgende Maßnahmen und Rechtsgeschäfte ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich: a) die Aufnahme von Darlehen b) der Kauf oder die Veräußerung von Geräten und Maschinen c) die Verpfändung von Geräten und Maschinen d) die Sicherungsübereignung von Geräten und Maschinen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Carsten Ernst
Menslage
Vorstand
Werner Hilgefort
Menslage
Vorstand
Wilfried Langenheder
Menslage
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 29.01.2025.
Freitext
Satzung Blatt 5 - 10 der Akten
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