Handelsregister · VR 3135

Chronologischer Auszug

Maschinenringe Hessen e.V. · Amtsgericht Gießen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Landesarbeitsgemeinschaft der Maschinenringe und
Landtechnischen Fördergemeinschaften in Hessen

b)
Alsfeld
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
1. Vorsitzender:
Schäfer, Friedrich, Vöhl-Basdorf, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Kreckel, Gerhard, Runkel-Schadeck, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 29.06.1994
a)
12.10.2005
Weiß

b)
Tag der ersten Eintragung:
08.02.1995
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt I d.A.
2a)
Bezüglich Rechtsformzusatz ergänzt, nun:
Landesarbeitsgemeinschaft der Maschinenringe und
Landtechnischen Fördergemeinschaften in Hessen e.V.
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertretern.
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Kreckel, Gerhard, Runkel-Schadeck, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertreter:
Seibert, Christian, Hungen, *XX.XX.XXXX
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt,
nun:
1. Vorsitzender:
Schäfer, Friedrich, Vöhl, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.04.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2, 7
und 8 beschlossen.
a)
06.02.2014
Unzeitig

b)
Fall 2
Satzung Blatt 11 - 14
Sonderband
3a)
Maschinenringe Hessen e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.03.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1
(Name), 7 (Der Vorstand), 13 (Inkrafttreten der Satzung) beschlossen.
a)
16.09.2014
Unzeitig

b)
Fall 3

Satzung Blatt 24 - 28
Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.