Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Beide Vorstandsmitglieder sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt.
Änderungsbeschluss: Blatt 81 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 29.06.1966 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.09.2006.
Fall 4
Fall 6
Satzung
Satzung vom 08.02.1966 zuletzt geändert am 31.01.1980
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.