Handelsregister · VR 1021

Chronologischer Auszug

Maschinenring Göttingen e.V. · Amtsgericht Göttingen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Maschinenring Göttingen e.V.

b)
Göttingen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende und
im Verhinderungsfalle der stellvertretende Vorsitzende.
Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen
werden.

b)
Stv. Vorsitzender:
Hecke, Ludwig, Landwirt, Rosdorf
Vorsitzender:
Bartens, Ralf, Göttingen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 28.05.1965 zuletzt geändert am 11.01.2001
a)
31.05.2006
Ryschka

b)
Änderungsbeschluss: Blatt 59
der Akten
Tag der ersten Eintragung:
05.07.1965
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
31.05.2006.
2b)
Sitz verlegt, nun:
Rosdorf
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und
dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden.
Sie sind jeweils einzelvertretungsberechtigt

b)
Nicht mehr
Stv. Vorsitzender:
Hecke, Ludwig, Landwirt, Rosdorf
Bestellt als
1. stellvertretender Vorsitzender:
Gerhardy, Adalbert, Artern/Schönfeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. stellvertretender Vorsitzender:
Baumgärtel, Claus, Hann. Münden, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2019 hat die Neufassung der Satzung,
insbesondere in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und § 9 (Der Vorstand), und mit ihr die
Sitzverlegung von Göttingen nach Rosdorf beschlossen.
a)
26.03.2019
Turba

b)
Beschluss Blatt 93 der Akten

Satzung Blatt 97-104 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.