Handelsregister · GnR 680152

Chronologischer Auszug

Maschinenbetriebsgenossenschaft Nassau eG · Amtsgericht Ulm

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 02.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Maschinenbetriebsgenossenschaft
Nassau eG

b)
Weikersheim

c)
1. Pflege und Nutzung des
gemeinsamen Waldbesitzes,
2. gemeinsamer Betrieb einer Mosterei,
3. gemeinsame Benutzung von
Maschinen und Geräten,
4. Vermietung und Verpachtung von
Grundstücken,
5. Handel mit Brennstoffen,
6. Handel mit landwirtschaftlichen
Bedarfsartikeln.
Die Nachschusspflicht ist auf die
Haftsumme beschränkt. Die
Haftsumme beträgt 15,34 EUR.
Die Nachschusspflicht ist auf den
ersten Geschäftsanteil
beschränkt. Durch die
Beteiligung mit weiteren
Geschäftsanteilen tritt eine
Erhöhung der Haftsumme nicht
ein.
a)
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
vertreten gemeinsam.

b)
Vorstand:
Hermann, Jürgen, Landwirt,
Weikersheim
Vorstand:
Rösch, Werner, Landwirt,
Weikersheim
Vorstand:
Herwarth, Klaus, Weikersheim,
*XX.XX.XXXX
a)
Genossenschaft
Satzung vom 17.12.1980 zuletzt geändert am
09.04.2002
a)
21.11.2006
Homa-Braunschweig

b)
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.11.2006.

Tag der ersten Eintragung:
27.10.1981
2Nachschusspflicht geändert;
nun:
Keine Nachschusspflicht.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung
geändert; nun:
Der Vorstand besteht aus mindestens
zwei Mitgliedern. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder oder ein
Vorstandsmitglied und ein Prokurist
vertreten gemeinsam.
a)
Die Generalversammlung vom 15.07.2013 hat
die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Erwerb
der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der
Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), § 7 a
(Insolvenz eines Mitgliedes), 9 (Ausschluss),
10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der
Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 15
(Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstandes), 18 (Zusammensetzung und
Dienstverhältnis), 22 (Aufgaben und Pflichten
des Aufsichtsrats), 24 (Zusammensetzung
und Wahl), 27 (Frist und Tagesordnung), 28
(Einberufung und Tagesordnung), 30
(Gegenstände der Beschlussfassung), 31
(Mehrheitserfordernisse), 35
(Versammlungsniederschrift), 40
(Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss)
und 46 (Liquidation) beschlossen.
a)
20.03.2014
Wesa

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.