Handelsregister · GnR 680152
Chronologischer Auszug
Maschinenbetriebsgenossenschaft Nassau eG · Amtsgericht Ulm
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Maschinenbetriebsgenossenschaft Nassau eG b) Weikersheim c) 1. Pflege und Nutzung des gemeinsamen Waldbesitzes, 2. gemeinsamer Betrieb einer Mosterei, 3. gemeinsame Benutzung von Maschinen und Geräten, 4. Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, 5. Handel mit Brennstoffen, 6. Handel mit landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln. | Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt 15,34 EUR. Die Nachschusspflicht ist auf den ersten Geschäftsanteil beschränkt. Durch die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. b) Vorstand: Hermann, Jürgen, Landwirt, Weikersheim Vorstand: Rösch, Werner, Landwirt, Weikersheim Vorstand: Herwarth, Klaus, Weikersheim, *XX.XX.XXXX | a) Genossenschaft Satzung vom 17.12.1980 zuletzt geändert am 09.04.2002 | a) 21.11.2006 Homa-Braunschweig b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.11.2006. Tag der ersten Eintragung: 27.10.1981 | |
| 2 | Nachschusspflicht geändert; nun: Keine Nachschusspflicht. | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. | a) Die Generalversammlung vom 15.07.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), § 7 a (Insolvenz eines Mitgliedes), 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 24 (Zusammensetzung und Wahl), 27 (Frist und Tagesordnung), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 35 (Versammlungsniederschrift), 40 (Nachschusspflicht), 42 (Jahresabschluss) und 46 (Liquidation) beschlossen. | a) 20.03.2014 Wesa |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.