Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind Vorsitzender, Stellvertreter und der/die Geschäftsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertreter, vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass der Vorstand zu Verpflichtungen und Verfügungen des Maschinen- und Betriebshilfsringes, die den Betrag von EURO 50.000,00 im Einzelfall übersteigen, der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rüdiger Stenzel
Westheim
Vorstand
Frank Bohlender
Steinweiler
Vorstand
Markus Paul
Steinfeld
Vorstand
Kai Lucas Schaaf
Karlsruhe
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 17.02.1970 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06.06.2000 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Aufgaben und Zweck), § 5 (Mitgliedschaft), § 8 (Pflichten der Mitglieder), § 10 (Die Mitgliederversammlung), § 11 (Der Vorstand), § 12 (Der Beirat) und § 15 (Verrechnung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.11.1970 Umgeschrieben von: VR Germersheim Band II Nr. 102 am 09. August 1972. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 28.08.2006. Satzung Blatt 199-205, Beschluss Blatt 195-198 der Akten.
Beschluss Blatt 291-295 der Akte Satzung Blatt 298-306 der Akte
Fall 3
Fall 4
Fall 6
Fall 7
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.