die Herstellung, der Vertrieb, der Import und Export aller Arten von Industriekeramik und Materialien für Industriekeramik. Weiterhin die Herstellung, der Vertrieb. der Import und Export von elektronischen Bauteilen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sei Kambe
Selo-shi, Aichiken/Japan
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Daisuke Yamaguchi
Meito-ku, Präfektur Aichi
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.08.1994
Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2007 hat die Sitzverlegung von Oberursel (bisher Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 5689) nach Düsseldorf und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen, ferner eine Änderung in § 1 Abs. 1 und damit der Firma (bisher "Maruwa Ceramic Gesellschaft mit beschränkter Haftung"). Weiterhin wurde die Satzung geändert in den §§ 2 (Gegenstand), 7 (Geschäftsjahr), und 10 (Bekanntmachungen)
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.