Handelsregister · HRB 777
Chronologischer Auszug
Martin Weinhart Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Martin Weinhart Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Freiburg im Breisgau c) Betreibung eines Bauunternehmens für Hoch- Tief-und Strassenbau | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Werden weitere Geschäftsführer bestellt, so sollen diese nur gemeinschaftlich mit einem Geschäftsführer oder einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Weinhart, Helmut, Bauingenieur, Freiburg im Breisgau einzelvertretungsberechtigt. Geschäftsführer: Gramer, Gerhard, Bauführer, Freiburg im Breisgau | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.12.1969 mit Änderung vom 21.02.1984. | a) 20.03.2006 Friedrich b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 20.03.2006. Tag der ersten Eintragung: 24.03.1970 Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 3 ff. Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 83 ff. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Yorckstraße 27, 79110 Freiburg im Breisgau | a) 12.10.2012 Enger |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.