a) die Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Qualifizierung in Berufen des pflegerischen, sozialen und pädagogischen Bereichs sowie in weiteren Berufen der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege, und b) die Förderung mildtätiger Zwecke.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der/die Geschäftsführer ist/sind für Rechtsgeschäfte mit anderen gemeinnützigen Organisationen von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Für andere Rechtsgeschäfte kann der Geschäftsführer jeweils durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Daniel Baumgartner
Waldkirch
Einzelprokura Geschäftsführer(in)
Alexandra Benz
Bahlingen am Kaiserstuhl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2009.
Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand) und 16 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlungen vom 29.07.2014 und 02.09.2014 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand und Aufgaben des Unternehmens), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile), § 7 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Aufgaben der Gesellschafterversammlung), § 10 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 11 (Geschäftsführung), § 14 (Qualifizierte Beschlussfassung) und § 16 (Dauer, Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und durch Einfügen von § 14 (Digitale Sitzungen und Beschlussfassung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.