Der Im- und Export und der Handel von/mit Natursteinen aller Art, insbesondere Marmor und Graniten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Heinrich Schulten
Grevenbroich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Christian Schulten
Kaarst
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21.12.1987
Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2018 hat die Umstellung des Stammkapitals (100.000,00 DEM) auf Euro, die Erhöhung von dann 51.129,19 EUR um 10,81 EUR und um weitere 248.860,00 EUR auf 300.000,00 EUR sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2. (Sitz), in § 3 (Stammkapital) und in § 6 Ziffer 1. (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.01.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 629 Amtsgericht Grevenbroich getreten. Freigegeben am 20.01.2004.
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 ff. Sonderband
Firma und Allgemeine Vertretungsregelung wegen Erfassungsfehlern von Amts wegen berichtigend eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.