Handelsregister · HRB 6207

Registerinformationen

Markus Müller Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Gießen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Markus Müller Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Homberg (Ohm)
Geschäftsanschrift
Triftstraße 2, 35315 Homberg (Ohm)

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6207
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
18.01.2022
Abrufstand
05.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Geschäftsführung und Vertretung sowie die Übernahme der unbeschränkten Haftung bei der Lettershop Markus Müller GmbH & Co. KG (Amtsgericht Gießen HRA 3589), deren Unternehmensgegenstand das Vorbereiten von Sendungen für den Versand und die Erbringung sonstiger Postdienstleistungen sowie der Handel mit Briefmarken, Telefonkarten und Tabakwaren ist.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Markus Müller

Wetzlar

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann auch bei mehreren Geschäftsführern die Vertretung abweichend geregelt, insbesondere Einzel- statt Gesamtvertretung angeordnet und können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 6 ff. Sonderband
  • Fall 3
  • Fall 4

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2004
  • Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.