gemeinschaftliche Erzeugung und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf gemeinsame Rechnung
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch einen Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Hans Alexander Rabe
Borrentin
Prokurist(in)
Peter-Heinrich Rabe
Borrentin
Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 08.03.1991 zuletzt geändert am 26.03.2003
Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2020 hat eine Änderung des Statuts in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 13 (Leitung der Genossenschaft), § 14 (Vertretung), § 17 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 23 (Zusammensetzung und Wahl), § 27 (Einberufung), § 29 (Beschlüsse der Mitgliederversammlung), § 35 (Geschäftsanteile), § 37 (andere Rücklagen), § 47 (Gesetzlicher Prüfungsverband) und § 48 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 30.08.2024 hat eine Änderung des Statuts in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 14 (Vertretung), § 17 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis) , unter Punkt B (Aufsichtsrat) und weitere Anpassungen auf Grund geänderter Bezugnahmen und sprachliche Korrektueren beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 21.06.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.07.2006.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.