die Erzeugung und der Absatz von Erzeugnissen aus Trauben nach festzulegenden Erzeugungs- , Qualitäts- und Verkaufsregeln, die ein marktgerechtes Angebot sicherstellen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 Alternative 2 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Dietmar Wieber
Kandern
Vorstand
Rudolf Müller
Bad Krozingen
Vorstand
Ulrich Höferlin
Bad Bellingen
Vorstand
Dieter Jürgen Sutter
Kandern
Vorstand
Hagen Hubertus Rüdlin
Ballrechten-Dottingen
Vorstand
Andreas Friedrich
Ehrenkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 28.01.1952 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 10.09.2004.
Die Generalversammlung vom 15.05.2008 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Generalversammlung vom 25.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.07.2006.
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.04.2006 und 26.04.2006 die Genossenschaft "Winzergenossenschaft Bad Krozingen eG", Bad Krozingen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau GnR 310029) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 05.05.2010 und 06.05.2010 die Genossenschaft "Weinkeller Ehrenkirchen eG", Ehrenkirchen (Amtsgericht Freiburg im Breisgau GnR 310019) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.