Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Beide sind einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretung ist in der Weise beschränkt, als zu Rechtsgeschäften, die eine Verpflichtung über 500,- Euro hinaus bedingen, ein Mehrheitsbeschluss des gesamten Vorstands erforderlich ist. Bei Rechtsgeschäften, die 2.500,- Euro übersteigen, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Stefan Schweigler
Binzen
Vorstand
Julian Zotz
Heitersheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.01.2000.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.02.2014.
Tag der ersten Eintragung: 11.04.2000
Satzung: AS. 3 ff.
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