Handelsregister · GnR 88
Chronologischer Auszug
Markendorf - Obst eG · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Markendorf - Obst eG b) Frankfurt (Oder) Ortsteil Markendorf c) - der gemeinschaftliche Verkauf und Verwertung von Obst und Gemüse (sowie der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnisse) - die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung - die Förderung der Konzentration des Angebotes von Obst und Gemüse (sowie der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnisse) - die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse - die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse (und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen) - der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel - die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen - die Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landwirtschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt - die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen - die Errichtung und Verwaltung von Betriebsfonds, deren Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 1.100,00 EUR. | a) Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. b) Vorstandsmitglied: 1. Aurich, Steffen, *XX.XX.XXXX, Frankfurt (Oder) Vorstandsmitglied: 2. Herzberg, Wilhelm, *XX.XX.XXXX, Frankfurt (Oder) Vorstandsmitglied: 3. Schulz, Roland, *XX.XX.XXXX, Frankfurt (Oder) | a) Eingetragene Genossenschaft Das Statut ist errichtet am: 22.10.1990 zuletzt geändert am 30.07.2002 b) Die Genossenschaft ist entstanden durch Umwandlung der LPG Markendorf. | a) 05.09.2005 Henseleit b) Tag der ersten Eintragung 29.11.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Die Satzung ist am 10.10.2007 geändert in § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 22(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 28(Einberufung und Tagesordnung), § 39 (Andere Ergebnisrücklagen) und § 46 (Bekanntmachungen).. | a) 24.09.2008 Brose | ||||
| 3 | a) Die Satzung ist am 30.07.2009 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 5 (Kündigung), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 15 (Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung) und § 48 (Mitgliedschaften). | a) 02.11.2009 Wilhelm | ||||
| 4 | a) Die Satzung ist am 14.09.2016 geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates) und § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben).. | a) 30.05.2017 Brose | ||||
| 5 | c) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Erweb und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ist eine amtlich anerkannte Erzeugerorganisation im Sinne der jeweils geltenden europäischen und nationalen Regelungen für anerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und Gemüse; b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung; c) die Förderung der Konzentration des Angebotes von Obst und Gemüse; d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse; e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse f) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel; g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen; h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landwirtschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt; i) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen; j) die Errichtung und Verwaltung von Betriebsfonds, deren Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt; k) der Erwerb und die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gebäuden. Die Genossenschaft legt die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungs- und Umweltschutzvorschriften in gesonderten Bedingungen, z. B. der Anlieferungsordnung, fest. | a) Die Satzung ist am 20.02.2019 geändert und neu gefasst. Insbesondere wurden § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Tod eines Mitgliedes), § 9 (Ausschluss), § 12 (Pflichten der Mitglieder, § 14 (Leitung der Genossenschaft), § 15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates) und § 31 (Mehrheitserfordernis) geändert.. | a) 25.06.2019 Lemke | |||
| 6 | c) (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ist eine amtlich anerkannte Erzeugerorganisation im Sinne der jeweils geltenden europäischen und nationalen Regelungen für ankerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse. (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und Gemüse und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnissen, b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung, c) die Förderung der Konzentration des Angebots von Obst und Gemüse, d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse, e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung und Vermarktung von Obst und Gemüse, f) der gemeinschaftliche Einkauf landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel, g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen, h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz der Gewässer, des Bodens und der Landschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt, i) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen, j) die Errichtung und Verwaltung eines Betriebsfonds, dessen Finanzierung über Finanzbeiträge der Mitglieder erfolgt. k) der Erwerb und die Verpachtung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gebäuden I) die Verpachtung von Flächen zur Energiegewinnung (3) Die Genossenschaft legt die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungs- und Umweltschutzvorschriften in gesonderten Bedingungen, z. B. der Anlieferungsordnung, fest. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (5) Die Genossenschaft ist befugt, alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind, dies umfasst u.a. auch die Übernahme der Betriebsführung und/ oder Bewirtschaftung von Obstund Gemüsebetrieben ohne Nachfolger. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 GenG übernehmen. | a) Die Satzung ist am 14.09.2020 insgesamt neu gefasst; insbesondere § 2 (Zweck und Gegenstand). | a) 18.01.2021 Brose | |||
| 7 | a) Die Satzung ist am 13.09.2024 geändert in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft); § 7 (Tod eines Mitglieds); § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis); § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) u d § 39a (Besondere andere Ergebnisrücklagen (Beteiligungsfonds). | a) 11.12.2024 Haase |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.