Handelsregister · GnR 88

Chronologischer Auszug

Markendorf - Obst eG · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 29.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital, Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Markendorf - Obst eG

b)
Frankfurt (Oder) Ortsteil Markendorf

c)
- der gemeinschaftliche Verkauf
und Verwertung von Obst und
Gemüse (sowie der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen
Erzeugnisse)
- die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht
nachfragegerechten Erzeugung
- die Förderung der Konzentration
des Angebotes von Obst und Gemüse (sowie der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Erzeugnisse)
- die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der Erzeugerpreise von Obst und Gemüse
- die Bereitstellung technischer
Hilfsmittel zur Aufmachung und
Vermarktung von Obst und Gemüse (und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen
Erzeugnissen)
- der gemeinschaftliche Einkauf
landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel
- die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen
- die Förderung umweltgerechter
Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz
der Gewässer, des Bodens und der
Landwirtschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt
- die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen
- die Errichtung und Verwaltung
von Betriebsfonds, deren Finanzierung über Finanzbeiträge der
Mitglieder erfolgt
Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die
Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 1.100,00
EUR.
a)
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
die Genossenschaft gemeinschaftlich.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Aurich, Steffen, *XX.XX.XXXX, Frankfurt (Oder)

Vorstandsmitglied:

2.
Herzberg, Wilhelm, *XX.XX.XXXX,
Frankfurt (Oder)

Vorstandsmitglied:

3.
Schulz, Roland, *XX.XX.XXXX, Frankfurt (Oder)
a)
Eingetragene Genossenschaft

Das Statut ist errichtet am:
22.10.1990
zuletzt geändert am 30.07.2002

b)
Die Genossenschaft ist entstanden
durch Umwandlung der LPG Markendorf.
a)
05.09.2005
Henseleit
b)
Tag der ersten Eintragung
29.11.1991.

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2a)
Die Satzung ist am 10.10.2007 geändert in § 11 (Rechte der Mitglieder), § 12 (Pflichten der Mitglieder), § 22(Aufgaben und Pflichten
des Aufsichtsrates), § 28(Einberufung und Tagesordnung), § 39 (Andere Ergebnisrücklagen) und § 46
(Bekanntmachungen)..
a)
24.09.2008
Brose
3a)
Die Satzung ist am 30.07.2009
geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 5 (Kündigung), § 12
(Pflichten der Mitglieder), § 15
(Vertretung), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), §
22 (Aufgaben und Pflichten des
Aufsichtsrates), § 23 (Gemeinsame Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat), § 24 (Zusammensetzung
und Wahl des Aufsichtsrates), § 26
(Ausübung der Mitgliedsrechte),
§ 28 (Einberufung und Tagesordnung) und § 48 (Mitgliedschaften).
a)
02.11.2009
Wilhelm
4a)
Die Satzung ist am 14.09.2016
geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 9 (Ausschluss), §
12 (Pflichten der Mitglieder), § 18
(Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 24 (Zusammensetzung
und Wahl des Aufsichtsrates) und §
37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben)..
a)
30.05.2017
Brose
5c)
Gegenstand des Unternehmens ist
die Förderung des Erweb und der
Wirtschaft der Mitglieder durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ist eine
amtlich anerkannte Erzeugerorganisation im Sinne der jeweils geltenden europäischen und nationalen Regelungen für anerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor
Obst und Gemüse.
Gegenstand des Unternehmens ist:
a) die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und Gemüse;
b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht
nachfragegerechten Erzeugung;
c) die Förderung der Konzentration des Angebotes von Obst und
Gemüse;
d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der
Erzeugerpreise von Obst und Gemüse;
e) die Bereitstellung technischer
Hilfsmittel zur Aufmachung und
Vermarktung von Obst und Gemüse
f) der gemeinschaftliche Einkauf
landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel;
g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen;
h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz
der Gewässer, des Bodens und der
Landwirtschaft sowie zur Erhaltung und/oder Förderung der Artenvielfalt;
i) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen;
j) die Errichtung und Verwaltung
von Betriebsfonds, deren Finanzierung über Finanzbeiträge der
Mitglieder erfolgt;
k) der Erwerb und die Verpachtung von landwirtschaftlichen
Grundstücken und Gebäuden.
Die Genossenschaft legt die Erzeugungs- und Qualitätsregeln sowie die einzuhaltenden Vermarktungs- und Umweltschutzvorschriften in gesonderten Bedingungen, z. B. der Anlieferungsordnung, fest.
a)
Die Satzung ist am 20.02.2019 geändert und neu gefasst. Insbesondere wurden § 2 (Zweck und Gegenstand), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Tod eines Mitgliedes),
§ 9 (Ausschluss), § 12 (Pflichten
der Mitglieder, § 14 (Leitung der
Genossenschaft), § 15 (Vertretung),
§ 16 (Aufgaben und Pflichten des
Vorstands), § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 22
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates) und § 31 (Mehrheitserfordernis) geändert..
a)
25.06.2019
Lemke
6c)
(1) Zweck der Genossenschaft
ist die Förderung des Erwerbs
und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft ist eine amtlich anerkannte Erzeugerorganisation im Sinne der jeweils geltenden europäischen und nationalen Regelungen
für ankerkannte Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse.
(2) Gegenstand des Unternehmens
ist:
a) die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte, die gemeinschaftliche Verwertung von Obst und
Gemüse und sonstigen landwirtschaftlichen und gartenbaulichen
Erzeugnissen,
b) die Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht
nachfragegerechten Erzeugung,
c) die Förderung der Konzentration des Angebots von Obst und
Gemüse,
d) die Drosselung der Produktionskosten und Regulierung der
Erzeugerpreise von Obst und Gemüse,
e) die Bereitstellung technischer Hilfsmittel zur Aufmachung
und Vermarktung von Obst und
Gemüse,
f) der gemeinschaftliche Einkauf
landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Bedarfsartikel,
g) die gemeinschaftliche Benutzung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebseinrichtungen und Maschinen,
h) die Förderung umweltgerechter Wirtschaftsweisen, Anbautechniken und Abfallverwertungstechniken, insbesondere zum Schutz
der Gewässer, des Bodens und der
Landschaft sowie zur Erhaltung
und/oder Förderung der Artenvielfalt,
i) die Bildung eines Interventionsfonds oder die Beteiligung an einem solchen,
j) die Errichtung und Verwaltung
eines Betriebsfonds, dessen Finanzierung über Finanzbeiträge
der Mitglieder erfolgt.
k) der Erwerb und die Verpachtung von landwirtschaftlichen
Grundstücken und Gebäuden
I) die Verpachtung von Flächen
zur Energiegewinnung
(3) Die Genossenschaft legt die
Erzeugungs- und Qualitätsregeln
sowie die einzuhaltenden Vermarktungs- und Umweltschutzvorschriften in gesonderten Bedingungen, z. B. der Anlieferungsordnung, fest.
(4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
(5) Die Genossenschaft ist befugt,
alle Einrichtungen zu schaffen
und Maßnahmen zu treffen, die
zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind,
dies umfasst u.a. auch die Übernahme der Betriebsführung und/
oder Bewirtschaftung von Obstund Gemüsebetrieben ohne Nachfolger. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 Abs. 2
GenG übernehmen.
a)
Die Satzung ist am 14.09.2020 insgesamt neu gefasst; insbesondere §
2 (Zweck und Gegenstand).
a)
18.01.2021
Brose
7a)
Die Satzung ist am 13.09.2024
geändert in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft); § 7 (Tod eines Mitglieds); § 18 (Zusammensetzung
und Dienstverhältnis); § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats) u d § 39a (Besondere andere Ergebnisrücklagen (Beteiligungsfonds).
a)
11.12.2024
Haase

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.