Der Betrieb und die Förderung von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe, wie z.B. Alten- und Pflegeheimen sowie ihrer Nebeneinrichtungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Daniel Blaufuß
Eitelborn
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
Sebastian Jörgen Schmeier
Kelberg
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenvertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Franziskanerinnen von der heiligen Familie e.V., eingetragener Verein (Amtsgericht Koblenz, VR 10506) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.09.2012.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Geschäftsführung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2022 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Freitext
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 8
Fall 7
Fall 6
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2022 Teile des Vermögens der Marienhaus Altenzentrum Betzdorf gGmbH mit Sitz in Betzdorf (HRB 22942) im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen. Die Aufspaltung und Übernahme wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Aufspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 20.12.2022 wirksam geworden.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.08.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2022 Teile des Vermögens der Marienhaus Kliniken GmbH mit Sitz in Waldbreitbach (HRB 10005) (anteiliger Grundbesitz inkl. Verbindlichkeiten und anteilige technische Anlagen) im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung und Übernahme ist wirksam durch die erfolgte Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.