Handelsregister · HRA 31528

Chronologischer Auszug

Marien-Apotheke Inhaber Dr. rer. nat. Fabian Lentz e.K. · Amtsgericht Wittlich

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Marien-Apotheke Goswin Lentz Inhaber
Stephan Lentz e.K.

b)
Jünkerath
b)
Inhaber:
Lentz, Stephan, Jünkerath, *XX.XX.XXXX
a)
Einzelkaufmann

b)
Der Übergang der im Geschäftsbetrieb des früheren Inhabers
begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist
ausgeschlossen.
a)
27.03.2006
Lange

b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.04.1981
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und an die Stelle des
bisherigen
Registerblattes 1528 des
Amtsgerichts Bitburg
getreten. Freigegeben
am 27.03.2006.
2b)
Gemäß Artikel 65 Satz 3 EGHGB von Amts
wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Kölner Straße 48, 54584 Jünkerath
a)
12.01.2010
Krämer
3b)
Zweigniederlassung errichtet unter Firma
Schloß-Apotheke Filialapotheke der Marien-
Apotheke Goswin Lentz Inhaber Stephan
Lentz e.K., 54568 Gerolstein,
Geschäftsanschrift: Raderstraße 1, 54568
Gerolstein
a)
02.10.2015
Reimer
4a)
Marien-Apotheke Inhaber Dr. rer. nat. Fabian
Lentz e.K.

b)
Zweigniederlassung errichtet unter Firma
Schloß-Apotheke Filialapotheke der Marien-
Apotheke Inhaber Dr. rer. nat. Fabian Lentz
e.K., 54568 Gerolstein,
Geschäftsanschrift: Raderstraße 1, 54568
Gerolstein
b)
Nicht mehr
Inhaber:
Lentz, Stephan, Jünkerath, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
Inhaber:
Dr. rer. nat. Lentz, Fabian Georg Goswin, Jünkerath,
*XX.XX.XXXX
b)
Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen
Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des
Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.
a)
05.01.2021
Schmitt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.