Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und seinen beiden Stellvertretern. Je zwei der vorgenannten Vorstandsmitglieder sind befugt, den Verein gemeinsam zu vertreten. Rechtsgeschäfte des Vorstandes, die den Verein finanziell verpflichten, bedürfen der Schriftform.
Änderungsbeschluss: Blatt 144 - 145 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 31.05.1954 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.05.2006.
Beschluss Blatt 176 bis 178 der Akten
Datum der Mitgliederversammlung von Amts wegen berichtigt.
Beschluss Blatt 226 der Akten
Satzung Blatt 227-232 der Akten
Satzung
Satzung vom 21.03.1954 zuletzt geändert am 08.10.2003
Die Mitgliederversammlung vom 16.06.2005 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit) und § 12 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Aufgaben), § 4 (Mitgliedschaft), § 7 (Vorstand), § 10 (Rechnungsprüfung), § 12 (Auflösung) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.