Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus maximal drei Vorstandsmitgliedern. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nils Habers
Göttingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung
Die Satzung ist errichtet am 03.07.2024 und gemäß Vorstandsbeschluss vom 25.02.2025 geändert.
Freitext
Fall 1 Satzung Blatt 42 - 47 der Akten
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