Handelsregister · HRB 30602

Chronologischer Auszug

Maria I. Konstantin GmbH · Amtsgericht Wiesbaden

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 24.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Maria I. Konstantin GmbH

b)
Taunusstein
Geschäftsanschrift:
Kleiststraße 53, 65232 Taunusstein

c)
der An- und Verkauf von Immobilien.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführerin:
Sidorik, Maria, Taunusstein, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2018 mit Änderung vom
10.08.2018
a)
21.09.2018
Rothe

b)
Fall 1
2b)
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Hollerstraße 18, 65510 Idstein
b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert,
nun:
Geschäftsführerin:
Sidorik, Maria, Idstein, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
01.04.2021
Heinrich

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN
279/21) vom 21.01.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
26.01.2022
Heinrich

b)
Fall 4
4b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN
279/21) vom 25.01.2022 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Verfügungsbeschränkung aufgehoben.
a)
31.01.2022
Heinrich

b)
Fall 5

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.