Handelsregister · VR 1872

Chronologischer Auszug

mare - salina e. V. zur Förderung der Gesundheit · Amtsgericht Darmstadt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
mare - salina e. V. zur Förderung der Gesundheit

b)
Darmstadt
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassierer.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs.2 Satz 2
BGB), daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und
zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechten, sowie außerdem zu
Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 3.000,00
DEM belasten, die Zustimmung des Gesamtvorstandes
und der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
1. Vorsitzender:
Mittelbach, Joachim, Rentner, Büttelborn
2. Vorsitzender:
Nederveld, Dieter, Diplom-Physiker, Darmstadt
Kassierer:
Glauben, Gilbert, Elektriker, Seeheim-Jugenheim
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 26.03.1985
a)
12.04.2006
Weiß

b)
Tag der ersten Eintragung:
17.07.1985
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neu gefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Blatt 1 ff.
2b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Mittelbach, Joachim, Rentner, Büttelborn
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Nederveld, Dieter, Darmstadt, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
2. Vorsitzender:
Glauben, Gilbert, Lautertal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Kassiererin:
Lang, Edeltraud, geb. Strauch, Eppertshausen,
*XX.XX.XXXX
a)
25.04.2008
Mahn

b)
Anmeldung Blatt 30/31
Beschluss Blatt 32/33

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.