Die Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen sowie die Verwaltung von Vermögen der Heizungsbau Lichte GmbH & Co. KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB bei Rechtsgeschäften befreit, die er für die Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vornimmt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Marco Lichte
Kassel
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2008 hat die Sitzverlegung von Kassel nach Nieste und die Änderung des Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Freitext
Gesellschaftsvertrag Blatt 7 ff. des Sonderband
Fall 3
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.