Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Anmeldung Blatt 1 Sonderband
Fall 3
Fall 4
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Fritzlar (Az. 12 IN 60/17) vom 26.07.2017 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen des Einzelkaufmanns nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Fritzlar (Az. 12 IN 60/17) vom 01.09.2017 ist über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.