Handelsregister · HRB 9904

Chronologischer Auszug

MARBE Werbeagentur & Verlag GmbH · Amtsgericht Steinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
MARBE Werbeagentur & Verlag GmbH

b)
Horstmar
Geschäftsanschrift:
Überwasserstr. 4, 48612 Horstmar

c)
Durchführung von Dienstleistungen im
Bereich Werbung, Medien und Druck sowie
Verlagsgeschäften, insbesondere die
Herausgabe des Magazins LIFESTYLE
Münsterland.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten. Jeder einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer ist befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

b)
Geschäftsführer:
Berndt, Margret, Horstmar, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2008
Die Gesellschafterversammlung vom 28.01.2013 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz,
Dauer) und mit ihr die Sitzverlegung von Enger (bisher
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 10963) nach Horstmar
beschlossen.
a)
05.02.2013
Voosholz
2b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Ostendorf 8, 48612 Horstmar
a)
17.10.2018
Brinkmann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.