Handelsregister · HRB 192991
Chronologischer Auszug
Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention (MIND) gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention (MIND) GmbH b) Berlin Geschäftsanschrift: Mühlenstraße 8 a, 14167 Berlin c) Die Beratung von Schulen, Fachhochschulen, Politik, Pädagogik, Sozialarbeit, Unternehmern, Justiz und Zivilgesellschaft beim Umgang mit Integration, Demokratieförderung und Islamismus zur Etablierung eines Islamverständnisses, welches mit Menschenrechten und Demokratie kompatibel ist; die Entwicklung und Durchführung von Workshops, digitalen und analogen Kampagnen, um Risikofaktoren für Islamismus zu identifizieren und präventiv Menschen davon zu immunisieren und die Entwicklung und Durchführung von Integrationskonzepten mit Migrationshindergrund die Werte und Grundsätze dieser Gesellschaft gewinnend zu vermitteln und einen emotionalen Zugang zwischen Zuwanderern und Mehrheitsgesellschaft herzustellen. | 25.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Mansour-Schätzle, Ahmad, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Geschäftsführer: 2. Schätzle-Mansour, Beatrice, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 17.11.2017 mit Änderung vom 22.01.2018 in § 1 (Firma) | a) 24.01.2018 Dr. Lang | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Berliner Straße 45, 14169 Berlin | a) 21.06.2018 Rebettge | ||||
| 3 | a) Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention (MIND) gGmbH c) Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Erziehung und der Volksbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), der Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), der Fürsorge für Strafgefangene (§ 52 Abs. 2 Nr. 17 AO), der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18 AO), der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Nr. 20 AO) sowie die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO). Die vorgenannten steuerbegünstigten Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch: 1. die Beratung und Fortbildung entsprechender Fachkräfte von Schulen, Fachhochschulen, Politik, Pädagogik, Sozialarbeit, Unternehmern, Justiz und Zivilgesellschaft im Bereich Integration, Demokratieförderung und Islamismus zur Etablierung eines Islamverständnisses, welches mit Menschenrechten und Demokratie kompatibel ist (§ 52 Abs. 2 Nr. 7, 13, 18, 20, 24), z.B. die Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen für Lehrkräfte zur Radikalisierungsprävention von Schülerinnen und Schülern sowie von Fortbildungen für therapeutisch und psychologisch beratende Fachkräfte u.a. mit dem Ziel der Sensibilisierung für das psychologische und lebensweltliche (Selbst-) Verständnis von Migrantinnen und Migranten, um den Herausforderungen und Chancen im therapeutischen Prozess mit Klientinnen und Klienten aus muslimisch und patriarchalisch geprägten Strukturen und Kulturen effektiver zu begegnen, die Entwicklung von Dialog- und Lernformaten via SocialMedia für Schülerinnen und Schülern mit Migrations- und Fluchterfahrung mit dem Ziel der Vermittlung demokratischer Grundwerte via zeitgemäße digitale Social-Media Plattformen; 2. die Entwicklung und Durchführung von Workshops, digitalen und analogen Kampagnen, um Risikofaktoren für Islamismus zu identifizieren und präventiv Menschen davon zu immunisieren (§ 52 Abs. 2 Nr. 7, 13, 17, 18, 20, 24 AO), z.B. - Workshops für Schülerinnen und Schülern mit Flucht- und/oder Migrationserfahrung, in denen ihnen u.a. Grundwerte wie Meinungsfreiheit, Recht auf Selbstentfaltung vermittelt werden sowie Aufklärung erfolgt zu Themen der Gleichberechtigung, Geschlechterrollen und patriarchalischen Strukturen in Familien (auch in Bezug auf unterschiedliche Islamverständnisse). Die Schülerinnen und Schüler werden außerdem angehalten sich mit aktuellen politischen Themen in Bezug auf Islamismus, Salafismus und Antisemitismus auseinanderzusetzen; - Workshops zum Thema Islamismus/Extremismusprävention für junge Strafgefangene sowie die Entwicklung und Durchführung von Rollenspielen, pädagogischen Dialog- und Bildungsformaten für junge Insassen in Jugendstrafanstalten, um diesen eine offene und direkte Auseinandersetzung mit bildungspolitischen Themen zu ermöglichen. Ziel ist der Schutz vor der Gefährdung durch islamistische Beeinflussung (sowohl in der Zeit der Inhaftierung als auch für die Zeit nach Haftentlassung); - Gewaltpräventions-Workshops mit strafauffälligen Schülerinnen und Schülern; 3. die Entwicklung und Durchführung von Integrationskonzepten, um Menschen, die nach Deutschland einwandern, die Werte und Grundsätze dieser Gesellschaft gewinnend zu vermitteln und einen emotionalen Zugang zwischen Zuwanderern und Mehrheitsgesellschaft herzustellen (§ 52 Abs. 2 Nr. 7, 10, 13, 18, 20, 24), z.B. Fortbildung von Fachkräften aus der begleitenden Integrationsarbeit mit Geflüchteten und Zuwanderern mit dem Ziel, Zugewanderte bei dem Prozess des Ankommens in der neuen Heimat zu unterstützen; Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke unmittelbar, zum Teil aber auch als Fördergesellschaft. Soweit die Gesellschaft als Fördergesellschaft gem. § 58 Nr. 1 AO tätig ist, wird sie ihre Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere inländische oder ausländische Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts weiterleiten. Die Gesellschaft wird Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO nur dann weiterleiten, wenn diese Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist. | a) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.10.2023 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst , insbesondere in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und durch die Einfügung des neuen § 3 (Gemeinnützigkeit) und des neuen § 7 (Auflösung der Gesellschaft und Abwicklung); die nachfolgenden §§ wurden in der Nummerierung entsprechend angepasst. Ferner wurden § 4 (Geschäftsjahr), § 10 (Einziehung), § 11 (Einziehungsvergütung), § 12 (Zahlbarkeit der Einziehungsvergütung in Raten, Sicherheitsleistung) und § 13 (Abtretungsverlangen statt Einziehung) des Gesellschaftsvertrags geändert.. | a) 23.10.2023 Prof. Dr. Ries |
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