Handelsregister · HRB 192991

Chronologischer Auszug

Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention (MIND) gGmbH · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention (MIND) GmbH

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Mühlenstraße 8 a, 14167 Berlin

c)
Die Beratung von Schulen, Fachhochschulen, Politik, Pädagogik,
Sozialarbeit, Unternehmern, Justiz
und Zivilgesellschaft beim Umgang mit Integration, Demokratieförderung und Islamismus zur
Etablierung eines Islamverständnisses, welches mit Menschenrechten und Demokratie kompatibel ist; die Entwicklung und
Durchführung von Workshops,
digitalen und analogen Kampagnen, um Risikofaktoren für Islamismus zu identifizieren und präventiv Menschen davon zu immunisieren und die Entwicklung und
Durchführung von Integrationskonzepten mit Migrationshindergrund die Werte und Grundsätze
dieser Gesellschaft gewinnend zu
vermitteln und einen emotionalen
Zugang zwischen Zuwanderern
und Mehrheitsgesellschaft herzustellen.
25.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Mansour-Schätzle, Ahmad,
*XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen

Geschäftsführer:
2.
Schätzle-Mansour, Beatrice,
*XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
17.11.2017 mit Änderung vom
22.01.2018 in § 1 (Firma)
a)
24.01.2018
Dr. Lang
2b)
Geschäftsanschrift:
Berliner Straße 45, 14169 Berlin
a)
21.06.2018
Rebettge
3a)
Mansour-Initiative für Demokratieförderung und Extremismusprävention (MIND) gGmbH

c)
Gegenstand des Unternehmens
ist die Förderung der Erziehung
und der Volksbildung (§ 52 Abs.
2 Nr. 7 AO), der Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), der
internationalen Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der
Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr.
13 AO), der Fürsorge für Strafgefangene (§ 52 Abs. 2 Nr. 17 AO),
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr.
18 AO), der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Nr. 20 AO) sowie die allgemeine Förderung des
demokratischen Staatswesens (§
52 Abs. 2 Nr. 24 AO). Die vorgenannten steuerbegünstigten Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:

1. die Beratung und Fortbildung
entsprechender Fachkräfte von
Schulen, Fachhochschulen, Politik, Pädagogik, Sozialarbeit, Unternehmern, Justiz und Zivilgesellschaft im Bereich Integration,
Demokratieförderung und Islamismus zur Etablierung eines Islamverständnisses, welches mit
Menschenrechten und Demokratie
kompatibel ist (§ 52 Abs. 2 Nr. 7,
13, 18, 20, 24), z.B.

die Entwicklung und Durchführung von Fortbildungen für Lehrkräfte zur Radikalisierungsprävention von Schülerinnen und Schülern sowie

von Fortbildungen für therapeutisch und psychologisch beratende Fachkräfte u.a. mit dem Ziel
der Sensibilisierung für das psychologische und lebensweltliche
(Selbst-) Verständnis von Migrantinnen und Migranten, um den
Herausforderungen und Chancen im therapeutischen Prozess
mit Klientinnen und Klienten aus
muslimisch und patriarchalisch
geprägten Strukturen und Kulturen effektiver zu begegnen,

die Entwicklung von Dialog- und
Lernformaten via SocialMedia für
Schülerinnen und Schülern mit
Migrations- und Fluchterfahrung
mit dem Ziel der Vermittlung demokratischer Grundwerte via zeitgemäße digitale Social-Media
Plattformen;

2. die Entwicklung und Durchführung von Workshops, digitalen und analogen Kampagnen, um
Risikofaktoren für Islamismus zu
identifizieren und präventiv Menschen davon zu immunisieren (§
52 Abs. 2 Nr. 7, 13, 17, 18, 20, 24
AO), z.B.
- Workshops für Schülerinnen und
Schülern mit Flucht- und/oder Migrationserfahrung, in denen ihnen
u.a. Grundwerte wie Meinungsfreiheit, Recht auf Selbstentfaltung vermittelt werden sowie Aufklärung erfolgt zu Themen der
Gleichberechtigung, Geschlechterrollen und patriarchalischen
Strukturen in Familien (auch in
Bezug auf unterschiedliche Islamverständnisse). Die Schülerinnen
und Schüler werden außerdem angehalten sich mit aktuellen politischen Themen in Bezug auf Islamismus, Salafismus und Antisemitismus auseinanderzusetzen;
- Workshops zum Thema Islamismus/Extremismusprävention für
junge Strafgefangene sowie die
Entwicklung und Durchführung
von Rollenspielen, pädagogischen
Dialog- und Bildungsformaten für
junge Insassen in Jugendstrafanstalten, um diesen eine offene und
direkte Auseinandersetzung mit
bildungspolitischen Themen zu
ermöglichen. Ziel ist der Schutz
vor der Gefährdung durch islamistische Beeinflussung (sowohl in
der Zeit der Inhaftierung als auch
für die Zeit nach Haftentlassung);
- Gewaltpräventions-Workshops
mit strafauffälligen Schülerinnen
und Schülern;

3. die Entwicklung und Durchführung von Integrationskonzepten,
um Menschen, die nach Deutschland einwandern, die Werte und
Grundsätze dieser Gesellschaft
gewinnend zu vermitteln und einen emotionalen Zugang zwischen Zuwanderern und Mehrheitsgesellschaft herzustellen (§
52 Abs. 2 Nr. 7, 10, 13, 18, 20,
24), z.B.

Fortbildung von Fachkräften aus
der begleitenden Integrationsarbeit mit Geflüchteten und Zuwanderern mit dem Ziel, Zugewanderte bei dem Prozess des Ankommens in der neuen Heimat zu unterstützen;
Die Gesellschaft verfolgt ihre gemeinnützigen Zwecke unmittelbar, zum Teil aber auch als Fördergesellschaft.
Soweit die Gesellschaft als Fördergesellschaft gem. § 58 Nr. 1
AO tätig ist, wird sie ihre Mittel
ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an andere inländische oder ausländische
Körperschaften oder an Körperschaften des öffentlichen Rechts
weiterleiten. Die Gesellschaft
wird Mittel an eine unbeschränkt
steuerpflichtige Körperschaft im
Sinne des § 58 Nr. 1 AO nur dann
weiterleiten, wenn diese Körperschaft selbst steuerbegünstigt ist.
a)
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.10.2023
ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst , insbesondere in § 1 (Firma),
§ 2 (Gegenstand) und durch die
Einfügung des neuen § 3 (Gemeinnützigkeit) und des neuen § 7 (Auflösung der Gesellschaft und Abwicklung); die nachfolgenden §§
wurden in der Nummerierung entsprechend angepasst. Ferner wurden § 4 (Geschäftsjahr), § 10 (Einziehung), § 11 (Einziehungsvergütung), § 12 (Zahlbarkeit der Einziehungsvergütung in Raten, Sicherheitsleistung) und § 13 (Abtretungsverlangen statt Einziehung)
des Gesellschaftsvertrags geändert..
a)
23.10.2023
Prof. Dr. Ries

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.