Vertretungsberechtigt sind drei bis sechs Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende, ein oder mehrere stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt, im Übrigen vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Sie sind befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Ulrich Braunagel
Mannheim
Vorstand
Andreas Duhr
Herzogenrath
Vorstand
Sven-Eric Bärsch
Reinheim
Vorstand
Alexander Wünsche
Heppenheim
Vorstand
Rainer Bräutigam
Hambrücken
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.07.2011 mit Änderung vom 28.11.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 29.09.2020 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Vorstand), § 7 (Mitgliederversammlung), § 10 (Kassenprüfung), § 15 (Datenschutz), § 16 (Schlussbestimmungen) und § 17 (Salvatorische Klausel) beschlossen.
Freitext
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 14ff
Satzung: Sonderband 1 Blatt 103ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.