Der Straßen- und Tiefbau sowie die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen im In- und Ausland zu errichten, bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sybille Margarethe Rath
Ratingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Michael Rath
Essen
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann auch von den Beschränkungen befreit werden, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 13.01.1981
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.03.2001.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 19. Dezember 1980,
mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21. Dezember 1993.
Der Gesellschaftsvertrag kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.