Handelsregister · VR 752

Registerinformationen

Mandolinenverein Heiligenroth e.V. · Amtsgericht Montabaur

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Mandolinenverein Heiligenroth e.V.
Rechtsform
Eingetragener Verein
Sitz
Heiligenroth

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 752
Gericht
Amtsgericht Montabaur
Letzte Eintragung
11.05.2017
Abrufstand
10.01.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Wendelin Röther

Montabaur

Vorstand

Torsten Schlemmer

Heiligenroth

Vorstand

Michael Ortseifen

Wirges

Vorstand

Gerhard Schughart

Heiligenroth

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 05.03.1975 zuletzt geändert am 02.12.1994
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.01.2008 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Aufgaben Vorstand- Vertretungsbeschränkung auf 5000,-€), § 17 (Kassenverwaltung), § 19 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Mitgliedschaft), 12 (Zusammensetzung des Vorstands) 13 (Vertretung) und 19 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.08.2013 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Zusammensetzung des Vorstandes), § 16 (Geschäftsordnung), § 18 (Schriftführer), § 21(Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung) u. § 22 (Wahlordnung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 07.01.1976 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.03.2006.
  • SAÄ Bl 183 ff
  • Satzung Bl. 225 ff
  • Ergänzung zur Eintragung vom 04.11.2013.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind nach § 12 der Satzung nunmehr zwei Orchestersprecher, der Geschäftsführer und der Schatzmeister.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.