Handelsregister · VR 27952
Chronologischer Auszug
MANDELZWEIG e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) NEUES LEBEN IN CHRISTUS e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden (stellvertretender Vorsitzender) und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und andere dingliche Rechte, für die Eröffnung oder Änderung von Sparbüchern und Konten und für Geldanweisungen über 1000,-- € sind die Unterschriften von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern notwendig. b) Zweiter Vorsitzender (stellvertretender Vorsitzender): 1. Hausmann, Jörg, *XX.XX.XXXX, Berlin Erster Vorsitzender: 2. Stockmann, Christian, *XX.XX.XXXX, Berlin Schatzmeisterin: 3. Stockmann, Dorothea, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 02.05.2008 Durch Vorstandsbeschluss vom 10.07.2008 wurde die Satzung geändert in § 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins und § 5 (Der Vorstand). Durch Vorstandsbeschluss vom 16.08.2008 wurde die Satzung geändert in § 2 (Praktische Umsetzung der Ziele des Vereins). | a) 21.08.2008 Dambietz b) Satzung Bl. 6-13 Beschluss Bl. 21 uns Bl.25 |
| 2 | a) Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und andere dingliche Rechte und für die Eröffnung oder Änderung von Sparbüchern und Konten sind die Unterschriften von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern notwendig. b) Nicht mehr Zweiter Vorsitzender (stellvertretender Vorsitzender): 1. Hausmann, Jörg Zweiter Vorsitzender (stellvertretender Vorsitzender): 4. Theobald, Holger, *XX.XX.XXXX, Hohen Neuendorf | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 6 (Die Mitgliederversammlung), § 7 (Satzungsanderung) und § 8 (Finanzen und Spenden) beschlossen. | a) 30.06.2009 Pietsch b) Beschluss Bl. 38-39 | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins), § 3 (Mitgliedschaft im Verein), § 5 (Der Vorstand), § 6 (Die Mitgliederversammlung), § 7 (Satzungsänderung) und § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 17.11.2011 Müller b) Beschluss Bl. 58/60-63 (64-71) | ||
| 4 | a) MANDELZWEIG e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.02.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins) und § 3 (Mitgliedschaft im Verein) beschlossen. | a) 03.06.2015 Müller b) Beschluss Bl. 76-79 (80-87) | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2018 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 03.04.2019 Tritthart b) Satzung Bl. 106-113 Beschluss Bl. 102-103 | ||
| 6 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17.12.2019 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Auflösung) beschlossen. | a) 25.02.2020 Tritthart b) Beschluss Bl. 121 (122-125R) | ||
| 7 | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 ( Name, Sitz und Zweck) beschlossen. | a) 11.02.2021 Tritthart b) Beschluss Bl. 130-131 (132-139) |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.