Der Vorstand besteht aus höchstens drei natürlichen und/oder juristischen Perseonen. Sind mehrere Personen vorhanden, wählt sich der Vorstand einen Vorstandsvorsitzenden und einen Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß der Verein bei der Erteilung des Maklerauftrages und bei Abschluß und Änderungen der Rückdeckungsversicherungen gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 der Satzung von dem jeweils betroffenen Vereinsmitglied vertreten wird.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Verband der Jauch & Hübener Unterstützungskassen e.V.
Mülheim an der Ruhr
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 22.05. / 26.09.1996 , zuletzt geändert am 17.12.1998.
Die Mitgliederversammlung vom 06.12.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Mülheim an der Ruhr: 21.10.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1361 des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr getreten.
Satzung Blatt 25 - 44 des Sonderbandes
Satzung Blatt 58 - 77 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.