die Betreuung hilfsbedürftiger Menschen. Dies geschieht insbesondere durch die Projektierung, Übernahme, Durchführung oder Unterstützung aller Einrichtungen, Aktivitäten oder Maßnahmen, die a) der Betreuung, der Versorgung und sonstigen Hilfen von Verunfallten, Verletzten, Kranken, Behinderten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, einschließlich der dazu erforderlichen Ausbildungen, zu dienen vermögen; zu diesen Einrichtungen, Aktivitäten oder Maßnahmen gehört insbesondere der Rettungsdienst (dabei Leistungen aller Art umfassend, die dem Rettungsdienst zuzuordnen sind), b) der Unterstützung des Malteser-Hilfsdienstes e.V., insbesondere bei allen Tätigkeiten, die zum Aufgabenbereich einer Hilfsorganisation zählen, und seiner Entlastung durch die Übernahme und Durchführung hauptamtlich geprägter Dienste, insbesondere des Rettungsdienstes, zu dienen vermögen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura für die Zweigniederlassung in Limburg: Prokurist(in)
Florian Pohl
Grabenstätt
Einzelprokura für die Zweigniederlassung in München:
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2008
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke) Ziffer 3 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführer) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke) und § 6 (Geschäftsführer) beschlossen. Sodann wurden § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates), § 8 (Aufgeben und Rechte des Aufsichtsrates) und § 9 (Geschäftsordnung des Aufsichtsrates) neu eingefügt, so dass sich die bisherigen §§ 7 ff entsprechend um drei Ziffern nach hinten verschieben, wobei der Gesellschaftsvertrag in § 10 (Weisungsgebundenheit, Zustimmungsvorbehalt) und § 11 (Zuständigkeit) darüber hinaus auch inhaltlich geändert wurde.
Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages in Abs. 1 der Präambel beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 12.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziffer 2. Satz 1 der Präambel, § 6 (Geschäftsführer), § 8 (Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrates) und § 10 (Zuständigkeit) beschlossen.
Weiterhin wurde § 10 (Weisungsgebundenheit, Zustimmungsvorbehalt) und § 18 (Gründungsaufwand) ersatzlos aufgehoben.
Dadurch wurden die nachfolgenden Paragraphen wie folgt neu nummeriert; § 10 (Zuständigkeit), § 11 (Versammlung), § 12 (Rechnungslegung, Jahresabschluss), § 13 (Dauer, Auflösung), § 14 (Auskünfte), § 15 (Wettbewerbsregelung), § 16 (Allgemeine Vorschriften) und § 17 (Salvatorische Klausel) neu nummeriert, wobei § 10 (Zuständigkeit) auch geändert wurde.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Weiterhin wurde § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke) und § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) neu gefasst.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2023 hat beschlossen den Gesellschaftsvertrag um einen neuen § 17 (Präventionsordnung/Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch) zu ergänzen. Der bisherige § 17 (Salvatorische Klausel) ist nunmehr § 18 des Gesellschaftsvertrages.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Präambel beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.08.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft wurde insgesamt neu gefasst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.