Malteser-Klinik Dr. v. Weckbecker gemeinnützige GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bad Brückenau
Geschäftsanschrift
Rupprechtstr. 20, 97769 Bad Brückenau
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 3217
Gericht
Amtsgericht Schweinfurt
Letzte Eintragung
16.02.2024
Abrufstand
06.10.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
1. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Im Sinne einer Integrativen Medizin verbindet die Einrichtung klassische Naturheilverfahren mit klinisch wissenschaftlicher Medizin. Schwerpunkte bilden insbesondere das Heilfasten, die Ernährungsmedizin sowie die Fortentwicklung dieser Verfahren nach dem Stand der medizinischen Erkenntnisse. Das Klinikkonzept orientiert sich an einem Vier-Säulen-Konzept, welches auf den Klinikgründer Dr. med. Erich von Weckbecker (1920 -2004) zurückgeht: - Heilfasten und Diätetik in Form einer Basischen Bio-Vitalküche - Physiotherapie - unter Einbeziehung zahlreicher manueller Therapieverfahren und sportmedizinischer Angebote - Hydrotherapie, überwiegend in Anlehnung an die Kneipptherapie - Seelsorgerische Angebote, Entspannungstherapie, spezielle Achtsamkeitstrainings, Lebensberatung und Stressmanagementkonzepte Das Konzept ist fachübergreifend ausgelegt und legt besonderen Wert auf edukative Elemente. Somit setzt die Klinik genau jene Leitliniengrundsätze um, die für viele Zivilisationskrankheiten heute empfohlen werden und zumeist auf Modifikationen des Lebensstils beruhen. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Untemehmens unter Berücksichtigung des § 3 dienen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefanie Hündgen
Mahlow
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Ellen Morper
Bad Brückenau
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1997
Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2013 hat die Änderung der Präambel sowie der §§ 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Zweckbindung), 6 (Bekanntmachungen), 8 (Befugnis der Geschäftsführer), 9 (Aufgabe der Kuratorien und des Aufsichtsrates), 10 (Zuständigkeit der Gesellschaftversammlung), 13 (Rechnungslegung), 15 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 17 (Dauer, Auflösung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2014 hat die Änderung der §§ 8 (Befugnis der Geschäftsführer) und 9 (Aufgabe der Kuratorien und des Aufsichtsrates) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2021 hat die Änderung der Zfr. 2 der Präambel, sowie §§ 8 Zfr. 2 (Befugnis der Geschäftsführer), 9 (Aufgabe der Kuratorien), 10 Zfr. 3 (Zuständigkeit) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2021 hat die Änderung der §§ 2 Zfr.1 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Gemeinnützigkeit) und 13 Zfr.4 (Rechnungslegung, Jahresabschluss) sowie die Änderung des Titels des Teil 2 (Aufsichtsrat) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung des § 3 (Gemeinnützigkeit) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2023 hat die Änderung der §§ 22 (Präventionsordnung/Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch), 23 (salvatorische Klausel) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 24.03.1998. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 14 ff So.
Beschluss Bl. 48,50 SB;
Beschluss Bl. 69 SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.