Handelsregister · HRB 12055

Chronologischer Auszug

Malerwerkstätten Christopher Seston GmbH · Amtsgericht Arnsberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Malerwerkstätten Christopher Seston
GmbH

b)
Winterberg
Geschäftsanschrift:
Neuastenberger Straße 37, 59955
Winterberg

c)
Ausführung von Maler-, Lackier-, Tapezierund Bodenbelagsarbeiten;
Schimmelsanierung und Bearbeitung von
Fassaden einschließlich
Fassadensanierung und Wärmedämmung
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Seston, Christopher, Brilon, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2017 mit Änderung vom
18.07.2017
a)
21.07.2017
Kurz
2a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2018 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3
(Geschäftsanteile) beschlossen.
a)
05.02.2018
Hanfland
3b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Eichendorffsiedlung 12, 59955 Winterberg
a)
07.07.2022
Schmidt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.