Handelsregister · HRB 105821

Chronologischer Auszug

Malerbetrieb STEKO GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 10.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Malerbetrieb STEKO GmbH

b)
Hattersheim am Main
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Am Eisernen Steg 18, 65795 Hattersheim
am Main

c)
Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten
sowie Innen- und Außenputzarbeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Steko, Ivan, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2015
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2015 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr
die Sitzverlegung von Kelkheim (Taunus) (bisher Amtsgericht
Königstein im Taunus HRB 9093) nach Hattersheim am Main
beschlossen.
a)
11.07.2016
Pussehl

b)
Fall 1

Tag der ersten
Eintragung: 23.06.2015
2b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN
910/17 St) vom 03.08.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
09.08.2017
Faldus

b)
Fall 2
3b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.
810 IN 910/17 St) vom 01.10.2017 ist über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Von Amts wegen eingetragen.
a)
12.10.2017
Dittberner

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.