Handelsregister · HRB 105821
Chronologischer Auszug
Malerbetrieb STEKO GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Malerbetrieb STEKO GmbH b) Hattersheim am Main Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Am Eisernen Steg 18, 65795 Hattersheim am Main c) Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten sowie Innen- und Außenputzarbeiten. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Steko, Ivan, Bad Soden am Taunus, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24.04.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Kelkheim (Taunus) (bisher Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 9093) nach Hattersheim am Main beschlossen. | a) 11.07.2016 Pussehl b) Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 23.06.2015 | |
| 2 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 910/17 St) vom 03.08.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 09.08.2017 Faldus b) Fall 2 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 910/17 St) vom 01.10.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 12.10.2017 Dittberner b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.