Der Vertrieb von Hard- und Software, die Anwenderberatung und -unterstützung und Softwareentwicklung auf dem Computersektor, die Durchführung des technischen Kundendienstes sowie die Durchführung aller im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Computertechnik stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Stefan Schlick
Essen
Geschäftsführer(in)
Peter Kurz
Essen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Geschäftsführer sind berechtigt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 22.11.1984
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.03.2001.
Die in lfd.Nr.1 Sp.4 b) bzgl. Peter Kurz vorgenommene Rötung ist wegen fehlerhafter Migration erfolgt.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 14. November 1984,
mehrfach, zuletzt geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 8. August 1995.
Der Gesellschaftsvertrag kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 1985.
Die Gesellschafterversammlung hat am 03. Februar 2004 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann 51.129,19 EUR um 370,81 EUR auf 51.500,00 EUR und um weitere 198.500,00 EUR auf 250.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.