die Sammlung, die Erstellung, die Aufbereitung, Gestaltung und Pflege von Inhalten und Informationen, insbesondere juristischer Natur und in elektronischer Form sowie deren Angebot, Bewerbung und Vertrieb sowohl im eigenen Namen als auch für Dritte; die Entwicklung technischer Voraussetzungen im Rahmen des Unternehmensgegenstands und der Vertrieb dieser Entwicklungen sowie die Vornahme der hierzu notwendigen Investitionen in Betriebsanlagen und aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte; die Vermittlung von Werbedienstleistungen, insbesondere im Rahmen der selbst betriebenen/verlegten Werbeträger. Darüber hinaus befasst sich die Gesellschaft mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sowie mit der nicht genehmigungspflichtigen Beratung und Unterstützung von Personen und Institutionenen bei der Erarbeitung und Ausgestaltung von Informationsbeziehungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Herberger
Wiesbaden
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.07.2001
Die Hauptversammlung vom 15.07.2004 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Neunkirchen (bisher Saarbrücken HRB 12819) nach Wiesbaden und die Änderung des § 10 (Aufsichtsrat, Zahl) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 10.07.2008 hat die Änderung der Satzung in §§ 3 (Bekanntmachungen), 7 (Zusammensetzung) und 10 (Zahl, Wahl, Vorsitz) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 14.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Firma), § 4 (Grundkapital und Aktien) und § 4 Abs. 3 (Genehmigtes Kapital) sowie die Anfügung des § 18 (Vorzugsaktien) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 14.08.2019 hat die Änderung der Satzung in § 16 (Jahresabschluss und ordentliche Hauptversammlung) beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 246 ff Sbd.
Anmeldung Blatt 258 ff Sonderband
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.06.2017 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 20.000,00 EUR gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2017/I).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.