Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 WPO in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 StBerG in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen, betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit und Treuhandtätigkeiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Manfred Maier
Reutlingen
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Michael Lacher
Starzach
einzelvertretungsberechtigt Geschäftsführer(in)
Alexander Maier
Wannweil
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2010.
Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 16 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 (Firma) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr, Aufnahme der Tätigkeit) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2024 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.