Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern, nämlich aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister und den Beisitzern. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte die den Betrag von 3.000,00 EUR überschreiten ist die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Vorstandsmitglieder erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Nico Reich
Konstanz
Vorstand
Paul Leib
Konstanz
Vorstand
Hannes Leib
Konstanz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.03.2021.
Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2025 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 6 (Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge), § 8 (Vorstand), § 10 (Bestellung des Vorstands), § 11 (Beratung und Beschlussfassung des Vorstands), § 13 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 14 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) und § 15 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Freitext
Satzung: AS 11 ff
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