Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende. Beträge bis 1.000,-- DM für eine einzelne Reparaturmaßnahme können vom Vorsitzenden und dem Kassenwart gemeinsam angewiesen werden. Beträge über 1.000,-- DM bedürfen der vorhergehenden Genehmigung durch die Mehrheit des Vorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Henrik Mosel
Nievern
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.11.1982 zuletzt geändert am 02.01.1983
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.02.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.05.2006.
Fall 4
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.