Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Verträge oder Abschlüsse, die den Verein auf Dauer zu regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen oder Leistungen anderer Art verpflichten, sind für den Verein nur wirksam, wenn sie vom Präsidenten und vom stellvertretenden Präsidenten gemeinsam unterzeichnet worden sind.
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 25.07.1949
Beschluß Bl.107-116
Beschluss Bl.129-139
Beschluss Bl.147-159
Satzung Blatt 23 ff Sonderband
Eintragung Nr. 9 Spalte 3b) vom 02.05.2023 von Amts wegen berichtigt.
Satzung
Satzung vom 05.05.1949 zuletzt geändert am 05.06.1999
Die Mitgliederversammlung vom 05.10.2002 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 2, 10, 13, 16, 18 und 22 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 08.01.2005 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 18 und 22 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.07.2008 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 8 und 22 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2011 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4, 6, 8, 10 und 21 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2014 hat die Änderung der Satzung in § 4 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.05.2017 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4, 6, 8, 10, 17 und 22 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 18 beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.