Handelsregister · HRB 818
Chronologischer Auszug
Märkische Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung · Amtsgericht Hagen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Märkische Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung b) Hagen c) Herstellung und Lieferung von Transportbeton. | 500.000,00 DEM | a) Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. b) Geschäftsführer: Becker, Fritz, Baustoffgroßhändler, Hagen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer: Becker, Heinrich, Kaufmann, Zurstraße mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | Einzelprokura Köster, Heinrich, Hagen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.02.1961 zuletzt geändert am 13.11.1990 | a) 08.08.2003 Wilkesmann b) Tag der ersten Eintragung: 30.06.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.08.2003. Beschluss Bl. 54 - 57 Sd.-Bd. Gesellschaftsvertrag Bl. 52 - 53 Sd.-Bd. |
| 2 | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin Geschäftsführer: Becker, Fritz, Baustoffgroßhändler, Hagen einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin Geschäftsführer: Becker, Heinrich, Kaufmann, Zurstraße einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt zum Geschäftsführer: Becker, Michael, Hagen, *XX.XX.XXXX | a) Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung) beschlossen. | a) 22.03.2005 Fischer b) Beschluss, Bl. 73 Sd.-Bd.; Gesellschaftsvertrag, Bl. 76 ff. Sd.-Bd. | |||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Becker, Fritz, Baustoffgroßhändler, Hagen | a) 05.10.2005 Block | ||||
| 4 | b) Geschäftsanschrift: Schwerter Straße 15, 58099 Hagen | Prokura erloschen: Köster, Heinrich, Hagen | a) 03.09.2009 Lange | |||
| 5 | b) Der notarielle Verschmelzungsplan vom 26.03.2010 bzgl. der grenzüberschreitenden Verschmelzung ist am 30.03.2010 eingereicht worden. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt: Die Ruhr-Emscher-Beton und Baustoffe Limited, eine Private Limited Companie nach englischem Recht mit dem Sitz in Birmingham, West Midlands, United Kingdom, eingetragen im Register of Companies for England and Wales, Cardiff, Companie Nr. 05510753, als übertragende Gesellschaft und die Märkische Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Hagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 818, als übernehmende Gesellschaft. Gläubigerrechte nach deutschem Recht: Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft können gemäß § 122 a Abs. 2 iVm § 22 UmwG Sicherheitsleistungen verlangen, wenn Sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Hagen ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der übernehmenden Gesellschaft unter deren Geschäftsanschrift Schwerter Straße 15, 58099 Hagen, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung Ihrer Forderungen gefährdet sind. Es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG. Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen so genannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht. Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Märkische Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht. Gläubigerrechte nach englischem Recht: Jeder Gläubiger, der übertragenden Gesellschaft kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR), Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen. Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen. Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Märkische Transportbeton Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Herrn Heinrich Becker, Schwerter Straße 15, 58099 Hagen, angefordert werden. Rechte der Minderheitsgesellschafter Bei der vorliegenden Verschmelzung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich. | a) 28.04.2010 Fischer | ||||
| 6 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2010 mit der Ruhr- Emscher-Beton und Baustoffe Limited mit Sitz in Birmingham (Register of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 05510753) verschmolzen. | a) 10.09.2010 da Costa Pereira |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.