Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende und der Kassenwart. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Heinrich Schuback
Mittelnkirchen
Vorstand
Verena Lindow
Guderhandviertel
Vorstand
Elias Schröder
Neuenkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 16.04.1986
Die Mitgliederversammlung vom 05.03.2009 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, Sitz), 6 (Sparten), 7 (Erwerb der Mitgliedschaft), 8 (Ehrenmitglieder/Ehrenvorsitzende), 15 (Vereinsvorstand), 16 (Pflichten und Rechte des Vereinsvorstandes), 17 (Mitgliederversammlung) und 18 (Kassenprüfer/innen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.01.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Satzung Bl. 3-9 d. A. Tag der ersten Eintragung: 24.06.1986 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.09.2005.