Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und dessen Stellvertreter und der Kassenwart und dessen Stellvertreter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, und zwar der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter und der Kassenwart oder dessen Stellvertreter, vertreten gemeinsam.
Satzung Blatt 91 - 96 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 30.08.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.10.2006.
Fall 3
Satzung Blatt 123 ff der Akten
Satzung
Satzung vom 09.04.1983 zuletzt geändert am 31.03.2001
Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit des Vereins), § 15 (Auflösung des Vereins) und in § 17 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.