Handelsregister · VR 150355

Chronologischer Auszug

Männergesangverein von 1857 Boffzen e.V. · Amtsgericht Hildesheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigtea) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Männergesangverein von 1857 Boffzen

b)
Boffzen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende
und der stellvertretende Vorsitzende.
Die Vorsitzenden sind alleinvertretungsberechtigt.

Rechtsgeschäfte mit Verpflichtungen von mehr als
500,00 DM bis zu 1.500,00 DM
befürfen der Einwilligung des Vorstandes im Sinne des §
12 der Satzung.
Rechtsgeschäfte mit Verpflichtungen von mehr als
1.500,00 DM
bedürfen der Einwilligung der Mitgliederversammlung.

b)
Vorsitzender:
Klammer, Jörg, Boffzen, *XX.XX.XXXX
stellv. Vorsitzender:
Schoppe, Andreas, Boffzen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 02.09.1993
a)
09.10.2006
Freckmann-Dreier

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.10.1993

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV neugefasst worden und
dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
09.10.2006.
2b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Klammer, Jörg, Boffzen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Radtke, Stefan, Boffzen, *XX.XX.XXXX
a)
24.06.2008
Frölich
3a)
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt, nun:
Männergesangverein von 1857 Boffzen e.V.
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Radtke, Stefan, Boffzen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellv. Vorsitzender:
Schoppe, Andreas, Boffzen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorsitzender:
Fricke, Andreas, Boffzen, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
stellvertretender Vorsitzender:
Niederprüm, Jürgen, Boffzen, *XX.XX.XXXX
a)
04.03.2022
Kratzberg

b)
Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.