Der 1. Vorsitzende ist Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Er vertritt den Verein einzeln. Anstatt durch den 1. Vorsitzenden kann der Verein auch durch drei gleichberechtigte Vorstandsteammitglieder vertreten werden. Die Vorstandsteammitglieder sind ebenfalls einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Georg Breisacher
Bahlingen am Kaiserstuhl
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.04.1978 zuletzt geändert am 22.03.2013
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Beitragspflicht) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.04.2014.
Tag der ersten Eintragung: 20.02.1979
Satzung: AS 9 ff
Geänderte Satzung: AS 289 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.